Handwerksleistung und Novellierung der Handwerksordnung
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Berufsausübung ohne Befähigungsnachweis

 

Seit der Handwerks Novellierung ( Kein Meisterzwang mehr für verschiedene Handwerksberufe) vom 1.1.2004 kann jeder der glaubt es zu können das Parkettleger- Handwerk ausüben.

Diese Novellierung der Handwerksordnung hat, wie sich zwischenzeitlich zeigt, bereits deutliche Spuren hinterlassen!

Bis zum Zeitpunkt der Novellierung gab es bundesweit ca. 1700 Betriebe. Zwischenzeitlich sind es über 4000.

Ein Vergleich der Neugründungen und Betriebsaufgaben untermauert zudem die Kurzlebigkeit solcher neu gegründeten Betriebe.

Nutznießer dieser Entwicklung sind eigentlich nur unsere Sachverständigen.

Diagramm 1

Für Sie als Verbraucher bedeutet dies, dass es empfehlenswert ist, nicht nur den Preis eines Anbieters zu beurteilen und zu vergleichen sondern auch dessen Befähigung und seinen Leumund.

Von einem Handwerker den es Morgen nicht mehr gibt, wird es schwer sein die Gewährleistung einzufordern.



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