Parkettschleifen mit geringster Staubbelastung durch Direktabsaugung
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Der Grenzwert für Holzstäube bei Holzbearbeitungsmaschinen wurde vom Gesetzgeber seit 1993 auf 2 mg/cbm Luft festgelegt.

Die Zeiten, als beim Parkettschleifen die ganze Wohnung eingestaubt wird, sollten deshalb längst Vergangenheit sein.

Voraussetzung hierfür ist jedoch der Einsatz modernster Schleifmaschinen, welche regelmäßig gewartet und den Vorschriften entsprechend bedient werden, nicht zuletzt auch im Sinne der Gesundheit des Parkettschleifers.

Noch geringere Staubbelastung erreichen wir durch Direktabsaugung der zum Einsatz kommenden Geräte. Absauganlagen mit modernster Filtertechnik erlauben es nun mit den entsprechend ausgerüsteten Geräten nahezu staubfrei zu schleifen.

Das bedeutet für Sie:
Keine großen Reinigungsarbeiten hinterher – und kein großes
Ausräumen der Nebenräume vorher:


Die Direktabsaugung erfordert natürlich einen erhöhten Zeitaufwand, welcher sich in einem höheren m² Preis zeigt:

Rechnen Sie jedoch die Arbeitskosten für das Reinigung beim normalen Schleifen wieder ein, so wird der finanzielle Gesamtaufwand eher geringer sein!

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